Der Fall Köhler

Es ist sicher eine interessante Zeit, um Horst Köhler zu sein: Sein Nachfolger als Bundespräsident ist wegen seiner Kleingeistigkeit unter Beschuss, die es ihm offensichtlich nicht erlaubt hat, zu gegebener Zeit dazu zu stehen, dass er sich nach seiner Scheidung aus eigener Kraft kein Walmdachhaus leisten konnte. Und sein, Köhlers, eigener Rücktrittsgrund erhält plötzlich neue Aktualität dadurch, dass die von ihm in einem Nebensatz geäußerte und danach heftig kritisierte Feststellung, die Bundeswehr müsse gegebenenfalls auch ökonomische Interessen Deutschlands verteidigen, möglicherweise dem Realitätscheck unterzogen wird. Denn sollte der Iran tatsächlich die Straße von Hormus für den Schiffsverkehr schließen, können wir uns nur noch entscheiden zwischen der Möglichkeit, unseren Ölverbrauch schlagartig so weit zu senken, dass weite Teile der Wirtschaft zusammenbrechen, oder eben mit Waffengewalt (der Bundeswehr oder stellvertretend anderer Armeen) den Handelsweg freizuschießen, was exakt das Szenario ist, auf das Köhler damals hingewiesen hat – und für dass er als Verfassungsbrecher und Möchtegern-Imperialist angegriffen wurde.

Köhler hat recht behalten. Sein Rücktritt war trotzdem falsch. Aber das wird er sich angesichts seines Nachfolgers wohl selbst am meisten vorwerfen.

17 Antworten auf „Der Fall Köhler“

  1. Die meisten Leute bauen sich ein Haus oder kaufen es auf Kredit.
    Die Straße von Hormus gehört nicht dem Iran, sondern ist ein internationales Gewässer.

  2. zumal de maiziere das köhler-statement jüngst in der ip bekräftigte: „die Gefährdung unserer Rohstoffversorgung“ als einsatzmöglichkeit der bundeswehr. jetzt kräht kein hahn mehr danach…

    @benduhn: im dlf lief ein beitrag eines deutschen seerechtlers, wonach die blockade des gaza-streifens durch israel in internationalen gewässern rechtens wäre. wo ist der unterschied? ach, wenn man sich nicht alles gleich abspeichert…

  3. Ich sehe das etwas „differenzierter“:

    Zum einen hat Hotte ja nur das offensichtliche ausgesprochen, wurde doch in der NATO-Doktrin schon längst genau das festgelegt….
    (Auch wenn ich ihn nicht leiden kann), hier wird/wurde der Bote für die Nachricht bestraft.
    Vermutlich ist der Rücktritt auf irgend etwas anderes zurückzuführen….. Hotte soll wohl ein ziemlich jähzorniges Ar*…ch sein ;-))

    (Meine unmaßg. Meinung : er wollte als Ex-Banker und sozusagen „Eingeweihter“ nur den seinerzeit anstehenden Bailout nicht „verantworten“….)
    ——
    Aber bezüglich Iran und Straße von Hormuz:
    Das ist auch wieder (in D) ein vorgeschobener „Kriegsgrund“, um die Propagandamaschine nicht einrosten zu lassen.

    Das Öl, das wir wir verheizen kommt von überall, aber so gut wie garnicht/kaum aus dem
    „NaheOsten“ .
    siehe auch : http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Produzierendes_20Gewerbe/EnergieWasserversorgung/EnergieBlick,property=file.pdf

    auf Seite 40.

    Es gäbe noch mehr Quellen, aber ich bin jetzt zu faul, das rauszusuchen…

  4. @bct: Es gibt einen signifikanten Unterschied zwischen Köhler und de Maiziere (bzw. Guttenberg, der damals das gleiche gesagt hat): Anders als die beiden Verteidigungsminister saß der Bundespräsident natürlich nicht im Bundestag (v.a. Unterschied 2).

    Und dieser Unterschied, @Mikis, ist eben der alles entscheidende. Ob Köhler retrospektiv (und für Dich) „Recht behalten“ hat oder nicht, ist unerheblich. Was er gesagt hat, war in seinem Amt selbst wohlwollend betrachtet nicht hinnehmbar. Es ging nicht allein darum, was er gesagt hat (ich teile seine Forderung nicht), sondern wer er war zu dem Zeitpunkt, als er es gesagt hat.

    Die Frage, ob Du es für richtig/nötig hälst, eine etwaige Blockade der Straße von Hormus militärisch zu bekämpfen, ob ich es für nötig halte, ob es Bundestag und Bundesrat für nötig halten und das GG entsprechend ändern, ob es der UN-Sicherheitsrat für nötig hält und den Weltfrieden in Gefahr sieht, ist jeweils eine politische (bzw. im Falle des SR dann sogar wieder eine juristische), die zu diskutieren ist. Du kannst das gerne fordern. Köhler konnte es nicht.

  5. @Jonas: Was du sagst stimmt so einfach nicht. Ich zitiere die geltenden Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr, die als eine Aufgabe/ein Ziel vorgibt:

    – einen freien und ungehinderten Welthandel sowie den freien Zugang zur Hohen See und zu natürlichen Ressourcen zu ermöglichen

    Das ist ein sicherheitspolitisches Ziel Deutschlands, die Richtlinie ist von Mai 2011, sie gilt und entspricht dem Grundgesetz. Und es ist exakt das, worüber Köhler gesprochen hat.

    Quelle hier: http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NY3NCoMwEITfKDGFQtubIpRee_HnUqJZ4mKykXW1lz58I7Q7MAzMfKzudRbZHb0VTGSDbnU34m14qyHuXq04TsAToKxLCig4K0sehiSgXJq3CJTTDiyADv1G_rdbM_fiTEtAQiDdHJ8cqDERyOGSUczu2UpitSSWcDQbc24UOt0Vpq4KU_zPfC73trz2Z3OqH9VTLzGWX2ROc0g!/

  6. Nein, es ist eben nicht exakt, was Köhler gesagt hat. Hier ist von Sicherheitspolitik die Rede, bei Köhler von einem militärischen Einsatz. Auch das ist ein relevanter Unterschied, denn das GG regelt gemäß Art. 87 GG explizit den Einsatz der Streitkräfte, nicht aber die Maßnahmen der Sicherheitspolitik(Ausführlicher alles schon damals gesagt).
    Und: es gilt weiter der Unterschied zwischen Ist-Ausage und Sollens-Aussage.

    Ich schließe ja nach wie vor nicht aus, dass ich mich dort irre, wo ich mich auf juristisches Terrain begebe, allerdings habe ich in jetzt anderthalb Jahren auch noch keine gegenteilige Deutung gelesen, die mich überzeugt hätte.

  7. Jeder Einsatz der Bundeswehr ist ein militärischer Einsatz, die Frage ist, ob es ein Kriegseinsatz ist. Die VPR sind die Geschäftsgrundlage des Verteidigungsministeriums (der Oberbefehlshaber ist der Minister ja nur in Friedenszeiten, bei erklärten Kriegen wird es die Kanzlerin), und Teil dieser Geschäftsgrundlage ist auch das hier:

    „Sicherheit wird nicht ausschließlich geografisch definiert. Entwicklungen in Regionen an Europas Peripherie und außerhalb des europäischen Sicherheits- und Stabilitätsraumes können unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit Deutschlands entfalten. Krisen und Konflikte können jederzeit kurzfristig und unvorhergesehen auftreten und ein schnelles Handeln auch über große Distanzen erforderlich machen.“

    Sicherheit meint in diesem Fall (wie auch bei den Piraten am Horn von Afrika) auch die Versorgungssicherheit, Krisen und Konflikte meinen nicht Kriege. Ich wünschte mir als Sozi, du hättest recht, aber dem ist nicht so. Die Bundeswehr dürfte verfassungskonform an einem Einsatz teilnehmen, um die Freiheit von Handelswegen zu sichern (Fall Iran/Hormus). Es ging Köhler auch nicht darum, dass sie es darf, das stand für ihn gar nicht zur Diskussion. Es ging ihm darum, dass irgendjemand mal dem Volk sagen muss, dass es immer wahrscheinlicher wird, dass es öfter mal nötig sein wird. Das ist die eigentliche Tragik, aus heutiger Sicht: Er wollte nicht mehr Bundeswehreinsätze oder eine Grundgesetzänderung – er wollte mehr Transparenz.

    O-Ton Köhler: „Meine Einschätzung ist aber, dass wir insgesamt auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen – negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen.“

  8. Natürlich ist jeder Einsatz der Bundeswehr ein militärischer Einsatz, aber nicht jede sicherheitspolitische Maßnahme ist ein Einsatz der Bundeswehr.

    Sicherheitspolitik
    Allg.: Alle Maßnahmen, die geeignet sind, Konflikte zwischen Bürgern bzw. zwischen Staaten zu verhindern, und die der Schaffung bzw. dem Schutz der Unversehrtheit von Personen und Sachen bzw. der staatlichen Unverletzlichkeit dienen.

    Spez.: 1) S. bezeichnet in der Außenpolitik und den internationalen Beziehungen die Schaffung und Wahrung sicherer äußerer (Staats-)Grenzen durch a) militärische Maßnahmen, b) den Aufbau kollektiver Sicherheitssysteme (z.B. Verträge, Bündnisse), c) gegenseitige vertrauensbildende Maßnahmen (z.B. Anerkennung der Grenzen, Verzicht auf einseitige Forderungen) und d) internationalen Austausch.

    Quelle: bpb

  9. Klar, so war das nicht gemeint. Das klingt in der Verkürzung, als wollte ich dich falsch verstehen, hab ich aber gar nicht. Sorry. Natürlich gibt es mehr zivile Sicherheitspolitik als militärische, aber die fällt dann nicht in den Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums.

  10. Kein Problem, ich hatte es nicht als absichtliches Missverstehen aufgefasst. Die Zuständigkeit des BMVg ist in der Tat ein guter Punkt, den ich bisher übersehen habe und der mich Grübeln gemacht hat.

    Nach einigem Nachdenken würde ich aber immer noch behaupten, dass in die Zuständigkeit des BMVg auch nicht-militärische Sicherheitspolitk fällt, auch wenn es zugegebenermaßne wenig ist, und zwar eben im Rahmen dessen, was ja auf der Seite des BMVg groß beschrieben wird: Inter- und Supranationale Organisationen. Bündnispolitik. Teilnahme an Beobachtermissionen (und natürlich auch im Rahmen dieser Bündnisse Teilnahme an militärischen Operationen) etc. Keine Ahnung außerdem, was der MAD so genau treibt

    Oder anders gesagt: Auch wenn es schon einiger Mühe bedarf, muss man die Ziele der Sicherheitspolitik im Rahmen der Zuständigkeit des BMVg nicht als militärische Politik verstehen. Deine These „fällt dann aber nicht in den Zuständigkeitsbereich“ würde ich immer noch bezweifeln.

    Das wiederum heißt: Ich sehe immer noch nicht, dass die Richtlinien wirklich unter bestimmten Umständen bedeuten können „Im Notfall will und wird und darf die Bundeswehr auf eigene Faust die Straße von Hormus freischießen, um Öllieferungen zu ermöglichen“.
    Dass das grundgesetzkonform ist, kann ich mir beim besten Willen nicht herleiten. Ich lasse mich aber (der politischen Implikationen wegen allerdings ungern) von Rechtskundigeren von Gegenteil überzeugen.

  11. Ich weiß nicht, wie rechtskundig er wirklich ist, aber Peter Blechschmidt hat die Frage in der Süddeutschen mal so kommentiert (als Guttenberg damit punkten wollte, nach Köhler): http://www.sueddeutsche.de/politik/guttenbergs-provokation-kalkulierte-aufregung-1.1022098

    Bei der Bundesregierung hört sich das genauso an. In einer alten Begründung zu Atalanta am Horn von Afrika heißt es:

    „Sichere Handelswege garantieren
    Der Auftrag der Anti-Piraterie-Mission umfasst ebenfalls die Sicherung des zivilen Schiffverkehrs in der Region. Es werden Konvois von Handelsschiffen gebildet, die dann unter militärischem Schutz die Seewege zwischen Europa und Asien sicher passieren können. Das soll Geiselnahmen und Lösegelderpressungen vorbeugen.
    Der Auftrag ist besonders wichtig, weil durch das Seegebiet vor Somalia und vor allem den Golf von Aden die wichtigste Handelsroute zwischen Europa und Asien führt. Deutschland hat als Exportnation ein besonderes Interesse an freien Handelswegen. Das gilt natürlich auch für den Import von Rohstoffen, der auch zu einem großen Anteil über Seewege erfolgt. Ohne diese drohten der Wirtschaft hierzulande erhebliche Nachteile.“

    Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/11/2010-11-10-mandatsverlaengerung-atalanta-oae.html?nn=406

    Atalanta eignet sich nur bedingt, um mein Beispiel zu illustrieren, weil zum offiziellen Mandat außerdem die Sicherung der Seewege für die Hilfstransporte und die Abriegelung der Rückzugsgebiete von Terroristen gehören, aber das heißt auch nicht, dass die Begründung oben allein nicht tragen würde (sonst hätte man sie wahrscheinlich eh weggelassen …). Wichtig ist aber politisch natürlich: Jeder Einsatz wird durch den Bundestag genehmigt und im Rahmen internationaler Partnerschaften durchgeführt. Aber das war ja hier nicht Teil der Diskussion, das wird sicher so bleiben.

    Das Grundgesetz verbietet natürlich jede Form von Angriffskrieg. Aber das ist mein zugegeben rabulistisch formuliertes „Freischießen der Straße von Hormus“ ja nicht, sondern eine Art ökonomischer Verteidigungsfall.

  12. An dem Punkt, den du ansprichst – das offizielle Atalanta-Mandat – wird es richtig interessant. Ich bezweifle nach wie vor, dass das Ziel, den Handel zu sichern, alleine trägt.

    Dass es im aktuellen politischen Diskurs als hinreichend gelten würde, glaube ich sofort. Das belegen etwa Weißbuch, Köhler, Guttenberg, de Maiziere, die von dir zitierte Regierungsmitteilung etc. Deswegen wurde es extra aufgeführt, das ist völlig plausibel.
    Dass es juristisch reicht, glaube ich immer noch nicht.

    Atalanta ist insofern nämlich wirklich ein eher ungutes Beispiel, als der Mission ja eine UNO-SR-Resolution zugrunde liegt, die auch der SR gemäß UN-Charta nicht allein mit Wirtschaftsinteressen begründen kann (deswegen sind die Sicherung der humanitären Hilfslieferungen eine vielleicht vorgeschoben wirkende, aber sehr wohl notwendige Begründung des Mandats).

    Man müsste dann schon argumentieren, es bestimmt Handlungen (wozu die Blockade einer der wichtigsten Öl-Transport-Routen vielleicht sogar gehören könnte) seien als Gefährdung des Weltfriedens zu werten – und man müsste damit durchkommen. Aber diese Entscheidung träfe dann eben auch erst einmal der SR.

    Eigenmächtig, ohne ein solches Mandat, dürfte die Bundeswehr, so wie ich das sehe, in der Straße von Hormus eben nichts unternehmen. (Der ökonomische Verteidigungsfall ist natürlich ein schönes Bild, ändert aber nichts an der im GG festgelegten Bedingung „mit Waffengewalt angegriffen“).

    (Am Rande: Köhler sprach ja nicht nur von denkbaren Extremszenarien und irgendwelchen Eskorten in internationalen Gewässern, sondern ganz generell von „freie[n] Handelswege[n und] regionalen Instabilitäten, die … zurückschlagen, negativ … auf… Handel, Arbeit und Einkommen [in Deutschland]“.
    Das ist, wie gesagt, sicher anschlussfähig an den sicherheitspolitischen Diskurs, geht aber weit über etwa Atalanta hinaus.)

  13. Kurze Anmerkung, weil ich das vergessen habe: Das GG verbietet in seiner aktuellen Form nicht nur jeden Angriffskrieg, sondern auch alle Einsätze der Streikräfte, die nicht explizit im GG erlaubt sind.

  14. Im Übrigen wäre zu klären, inwieweit eine iranische Blockade der Straße von Hormus erlaubt wäre. Auch die Frage legal/illegal hat natürlich Auswirkungen auf Handlungsmöglichkeiten des SR und damit mittelbar der Bundeswehr. Aber dafür habe ich viel zu wenig Ahnung von Völkerrecht und vom Status dieser Meerenge.

  15. Ich versuch mal von hinten nach vorne: Wie in allen Schifffahrtsstraßen sieht das Seerecht einen Korridor vor (ich glaube, drei Meilen breit, aber das finde ich gerade nicht). Die Blockade der Straße wäre illegal, weil Iran ja nicht nur den Zugang zum eigenen Land blockierte. Und du hast recht, das ist selbstverständlich Voraussetzung. Eine legale Blockade zu brechen wäre völkerrechts- und damit automatisch auch verfassungswidrig. Aber so verstehe ich Köhler nicht, das hat er nicht gefordert.

    Das Verbot des Einsatzes von Soldaten außerhalb der explizit erlaubten Einsätze ist, zumindest verstehe ich so die herrschende Lehrmeinung, zunächst vor allem auf den Einsatz der Soldaten im Inneren und die Trennung von Militär und Polizei bezogen (ansonsten ständen ja schon die Atalanta-Einsätze gegen die Verfassung, das ist ja Polizeiarbeit, die im GG für die Soldaten so nicht erlaubt ist. Es gibt allerdings für diese Frage die andere Meinung auch, die auch im Auslandseinsatz eine strikte Trennung von Polizei- und Militärarbeit fordert. Wiefelspütz hat da gut zu geschrieben: http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/UBWV_2011_081.pdf). Ansonsten sagt die Verfassung da ja gar nicht viel zu, das ist ja dann schon Völkerrecht.

  16. Ohne mich in die Diskussion einklinken zu wollen, möchte ich doch sagen: Hier sieht man mal, warum Kommentarspalten gut sind!

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